Kaution berechnen & Quittung erstellen

Mietkaution nach §551 BGB berechnen, Ratenzahlung planen und eine druckfertige Kautionsquittung erstellen.

Angaben


Ergebnis

Geben Sie eine Kaltmiete ein, um die Berechnung zu sehen.

Hinweis: Die Kaution ist nach §551 Abs. 3 BGB getrennt vom Vermögen des Vermieters auf einem Sparkonto anzulegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.

Kautionen und Mietverhältnisse digital verwalten

Kautionen nachverfolgen, Quittungen archivieren und Mietverträge verwalten — alles in einem Dashboard.

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